Öffnungszeiten Mo, Di, Do: 07.00 bis 20.30/Mi 07.00 bis 17.45/Fr 07.00 bis 17.00

Sozialzahnmedizin

Wir sind für Sie da

In unserer Praxis legen wir großen Wert auf sozialzahnmedizinische Leistungen, die speziell für Patienten angeboten werden, die auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Durch einen strukturierten Ablauf und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden garantieren wir, dass notwendige zahnmedizinische Behandlungen reibungslos und zeitgerecht erfolgen. Dabei stehen wir an der Seite unserer Patienten und sorgen dafür, dass ihre gesundheitlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen, ohne dabei die finanzielle Belastung zu erhöhen. So schaffen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der sich jeder Patient wohl und gut aufgehoben fühlt.

Bei Patienten, die von der Sozialhilfe finanziell unterstützt werden, können die anfallenden Behandlungskosten direkt mit der zuständigen Sozialhilfebehörde abgerechnet werden. Überschreiten die Behandlungskosten vorgegebenen Betrag muss durch den behandelnden Zahnarzt vorgängig eine Kostengutsprache beim Sozialamt eingeholt werden.

Sozialhilfeempfänger müssen sich jährlich einer Kontrolluntersuchung und einer professionellen Zahnreinigung unterziehen, um weiterhin in vollem Umfang unterstützt zu werden.

AHV/IV

Für AHV/IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, muss die Rechnung dem Amt für Ergänzungsleistungen eingereicht werden. Überschreiten die Behandlungskosten einen bestimmten Betrag muss durch den behandelnden Zahnarzt vorgängig eine Kostengutsprache beim Amt für Ergänzungsleistungen eingeholt werden. Die Behandlungen richten sich nach den Empfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte und müssen entsprechend einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sein.

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